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Zurück Your easy Brexit Solution

Das Vereinigte Königreich verliess die EU formell am 31. Januar 2020. Während der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020 waren die früheren bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU (einschließlich des Vereinigten Königreichs) noch in Kraft. Ab dem 1. Januar 2021 wurden diese Abkommen durch die sogenannte "Mind the Gap"-Strategie ersetzt, um die Handelserleichterungen beizubehalten. Diese Strategie zielt darauf ab, die meisten der früheren Handelserleichterungen zu wiederholen. In der Folge müssen die Zollformalitäten auf der Grundlage der neuen Handelsvereinbarungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich abgewickelt werden.

 

​​​​​Machen Sie die Zollfreigabe zu einem nahtlosen Prozess

Um eine vollständige und gesetzeskonforme Abwicklung von grenzüberschreitenden Sendungen zu gewährleisten, hat Kühne+Nagel die neuen Zollanforderungen in ein automatisiertes und digitales Modell umgesetzt. 

Durch die frühzeitige Automatisierung der Export- und Importzollverfahren erleichtern wir die Datenerfassung. So sind Ihre Zolldaten bereit für die Abfertigung, wenn Ihre Sendung an der CH- und UK-Grenze eintrifft. 

Einfach und unkompliziert, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Wie funktioniert das? Indem man die Exportdaten des Exporteurs digital verarbeitet, die Importdaten des Importeurs sammelt und diese zu einer Export- und Importerklärung zusammenführt, so erfüllen Sie sowohl die CH- als auch die UK-Anforderungen. Diese digitale Lösung kümmert sich auch um zusätzliche Anforderungen, wie z. B. die Sicherheitsdokumente, die für jede Sendung erforderlich sind.

Sie möchten sich auf die Zollabfertigung vorbereiten?

CH und UK Zollerleichterungen nach dem Brexit

Händler können den Mechanismus der aufgeschobenen Mehrwertsteuer nutzen, wobei die Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr in das Vereinigte Königreich nur abgerechnet, aber nicht bezahlt werden muss. Wenn die Waren den Ursprungsregeln (RoO - Rules of Origin) entsprechen, gelten ausserdem Nullzölle und Kontingente sowohl für die CH- als auch für die UK-Einfuhr. Der Importeur ist verpflichtet, den präferenziellen Ursprung entweder mit einer "Erklärung zum Ursprung" oder einer Warenverkehrsbescheinigung (EUR1) des Exporteurs nachzuweisen.

Was sind die kommenden Änderungen?

Ab 1. Januar 2022

  • UK - Einfuhrzollanmeldungen für alle Waren erforderlich und keine aufgeschobenen Abfertigungen mehr möglich
  • Zollkontrollen bei UK- Einfuhren aus Europa
  • GVMS (Goods Vehicle Movement Service) obligatorisch für Einfuhren in das Vereinigte Königreich
  • Voranmeldung für Erzeugnisse tierischen Ursprungs (POAO) und Dokumentenprüfung im britischen IPAFFS-System
Um das Risiko von Verzögerungen bei den Transitverfahren zu vermeiden und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, bietet Kühne+Nagel den Service der vollständigen britischen Grenzanmeldung im Voraus an. Dies bedeutet, dass die Fracht bereits vor der Ankunft im europäischen Abgangshafen vom britischen Zoll abgefertigt wird.

Ab 1. Juli 2022

  • Sicherheitserklärungen (ENS) für alle UK-Einfuhren erforderlich
  • Ausfuhrgesundheitszeugnis für POAO erforderlich
  • Voranmeldung für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Produkte im britischen IPAFFS-System
  • Warenkontrollen an den Grenzkontrollstellen für Tiere und POAO sowie Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse 

Darüber hinaus können Händler weiterhin den Mechanismus der aufgeschobenen Mehrwertsteuer nutzen, bei dem die Einfuhrmehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr in das Vereinigte Königreich nur verbucht, aber nicht entrichtet werden muss.

Wenn Waren unter die Ursprungsregeln (RoO) fallen, kann der Nullzollsatz sowohl für Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich als auch aus der EU gelten. Der Einführer ist verpflichtet, den Präferenzursprung mit einer vom Exporteur vorgelegten "Erklärung zum Ursprung" nachzuweisen, alternativ mit Unterlagen, die die in "Importers knowledge" festgelegten Kriterien erfüllen.


Wir verwalten Ihre Sendungen in beide Richtungen. Hier sehen Sie, was wir benötigen, um Ihre Export- und Importanmeldungen abzugeben:

Für EU-Exporteure und -Importeure:                                                                  Vollmacht zur Bevollmächtigung von Kühne+Nagel, als direkter Vertreter beim Ausfüllen und Einreichen von Zollerklärungen zu handeln. Muss nur einmal ausgefüllt werden. Bitte kontaktieren Sie Ihr europäisches Kühne+Nagel-Büro für weitere Anweisungen.

Für UK-Exporteure:                                                                                                     Letter of Empowerment zur Bevollmächtigung von Kühne+Nagel, als direkter Vertreter bei der Erstellung und Einreichung von Zollerklärungen zu handeln. Muss nur einmal ausgefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Für UK-Importeure:                                                                                   Ermächtigungsschreiben, mit dem Kühne+Nagel ermächtigt wird, als direkter Vertreter beim Ausfüllen von britischen Einfuhrzollanmeldungen zu handeln und Sendungsdaten an das britische Zollsystem HMRC zu übermitteln. Diese Bewilligung ist für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig. Ohne sie müssen wir für jede einzelne Sendung eine Genehmigung einholen, was zu möglichen Verzögerungen führen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Klicken Sie hier, um die Vorlage herunterzuladen und uns die unterzeichnete Datei zu schicken

 

Die EORI-Nummern (Economic Operators Registration and Identification) des Einführers in dem Vereinigten Königreich ist eine Voraussetzung für die Zollabfertigung von Waren in UK.

Wenn der Versender die Ausfuhranmeldung selbstständig erstellt, geben Sie die Movement Reference Number (MRN) des Exportbegleitdokuments (EAD) an - die in den Transportauftrag eingefügt werden soll - und übergeben Sie das Exportbegleitdokument an Kühne+Nagel

Angabe von Bedingungen, Wert, Menge und Beschreibung der Waren. Zölle und Mehrwertsteuer werden auf der Grundlage des Warenwerts und der Währung berechnet.

Weltweit einheitlicher Klassifizierungscode der Ware.

Kurze Beschreibung der Waren in der Landessprache, einschliesslich Brutto-/Nettogewicht und Anzahl/Art der Verpackung

Warenwert und Währung zur Berechnung der Einfuhrsteuer (Zölle werden auf Basis des Gewichts berechnet).

Vereinbarte Incoterms mit Geschäftspartner, die festlegen wer für die Zollabfertigung und die verbundenen Kosten verantwortlich ist.

Wenn Kühne+Nagel nicht mit der Erstellung der vollständigen Einfuhranmeldung beauftragt ist, geben Sie die Eingangsnummer (ENO) im Transportauftrag an. 

Bis zu einem Wert von CHF 10'300: Präferenznachweis auf der Handelsrechnung wird akzeptiert. Ab CHF 10'300: entweder Warenverkehrsbescheinigung EUR1 oder Präferenznachweis in Verbindung mit der Bewilligungsnummer als ermächtigter Ausführer erforderlich.